DGKN Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung - DGKN

2. EEG-Ausbildung im Rahmen einer neuropädiatrischen Ausbildung

Wird die EEG-Ausbildung im Rahmen einer neuropädiatrischen Ausbildung absolviert, so kann die tägliche Ausbildungszeit auf höchstens ¼-tägig über 2 Jahre verteilt werden. Der Beginn der Ausbildung ist in allen Fällen dem Sekretariat der DGKN anzuzeigen. Die Anmeldung zur Püfung muß spätestens ein Jahr nach Beendigung der Ausbildung erfolgt sein (im 3. Jahr nach Beginn der Ausbildung).

Ausbildungsberechtigt im EEG sind nur solche Pädiater, die die persönliche Qualifikation hierzu erfüllen und deren Ausbildungsstätte einen jährlichen Durchgang von mindestens 1.800 EEGs aufweist.

Sofern die Durchgangszahl nicht erreicht wird, muß der Ausbildende

1. einen neuropädiatrischen Schwerpunkt nachweisen (Prüfung erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Neuropädiatrie)

2. einen Ausbildungsverbund mit einer voll anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen. Die Arbeitsweise im Ausbildungsverbund ist detailliert aufzuzeigen. Eine 4-wöchige ganztägige Hospitation an der voll anerkannten Ausbildungsstätte ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.