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Mitglied werden


Wie werde ich ordentliches Mitglied der DGKN?

1. Download des Ausbildungsbuches EEG, EMG, EP oder Ultraschall.

2. Ausbildung EEG, EMG, EP und US bei einem von der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie anerkannten Ausbilder in einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Dauer der Ausbildung (EEG, EMG, EP): 6 Monate bei ganztägiger, 12 Monate bei halbtägiger Tätigkeit, bei Neuropädiatern ist die EEG-Ausbildung auch über 2 Jahre vierteltägig möglich.
Der Beginn der EEG-Ausbildung muß schriftlich angezeigt werden.

3. Die Voraussetzungen für die Ausbildungen für Ultraschall und das PSG-Zertifikat entnehmen Sie bitte dem DEGUM-DGKN-Curriculum Neurologische Ultraschalldiagnostik.

4. Das ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsbuch an das Sekretariat schicken mit einem formlosen Antrag auf Mitgliedschaft.

5. Die Prüfungsunterlagen werden vom Sekretariat an einen Prüfer (soweit möglich in räumlicher Nähe) geschickt, gleichzeitig wird der Prüfungskandidat hierüber informiert (Prüfungsgebühr 31,00 Euro).
Der Prüfungstermin wird dem Prüfungskandidaten direkt vom Prüfer mitgeteilt.
Nach der EEG-Ausbildung findet zuerst eine schriftliche Prüfung (Termine 2 x jährlich) statt, nach deren Bestehen die Anmeldung zur Individualprüfung erfolgt.

6. Nach bestandener Prüfung wird vom Sekretariat das entsprechende Zertifikat ausgestellt und der jährliche Mitgliedsbeitrag von 42,00 Euro sowie dem Bezugspreis der Zeitschrift für Klinische Neurophysiologie erhoben.
Mit der Zusendung des Zertifikates werden alle aktuellen Unterlagen der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung zugesandt (Mitgliederverzeichnis, letzter Rundbrief etc.).

Die Mitglieder der DGKN erhalten regelmäßig das aktuelle Mitgliederverzeichnis, die Rundbriefe, die Zeitschrift "Klinische Neurophysiologie" und das Programm der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung.

Alternative Möglichkeit für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft:

Eine vierjährige wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der theoretischen und/oder klinischen Elektroneurophysiologie an einer neurophysiologischen Abteilung einer Universität und/oder der Max-Planck-Gesellschaft oder an vergleichbaren Instituten.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Für bestimmte Bereiche der klinischen Forschung und Diagnostik, für die noch keine Aufnahmebedingungen festgelegt wurden, kann der Vorstand ordentliche Mitgliedschaften erteilen.

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